Die im November 2019 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ und die daraus abgeleiteten diözesanen Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass jeder kirchliche Rechtsträger ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen hat.
Institutionelles Schutzkonzept BDKJ Diözesanverband Passau
Arbeitshilfe zur Erstellung eines ISK für die kirchlichen Jugendverbandsarbeit
Tabelle zur Erarbeitung von Risiko- und Schutzanalysen
Downloadbereich – eFZ, Selbstauskunft, Ehrenerklärung
- 01a Ablaufplan Einsichtnahme eFZ Jugendverbandsarbeit
- 01b Ablaufplan Einsichtnahme eFZ Jugendbüro + Referate
- 02 Anschreiben Ehrenamtliche
- 03 Antrag auf ein eFZ und Bestätigung für die Meldebehörde
- 04 Übersendung eFZ und Einwilligung Datenspeicherung
- 05 Ehrenerklärung
- 07 Infoflyer
- 08 Selbstauskunftserklärung für Ehrenamtliche in der Jugend(verbands)arbeit
- 09 Infoschreiben direkt Aufforderung eFZ durch die Präventionsstelle
Downloadbereich für Flyer und Elternbrief
- Leporello – erste Seite – präventive Maßnahmen
- Leporello – zweite Seite – präventive Maßnahmen
- Standard im Bistum Passau für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Downloadbereich weitere Dokumente:
- Information Prävention Intervention Aufarbeitung März 2024
- Ablauf nach Verdachtsmeldung
- Einwilligungserklärung zur Erstellung und Veröffentlichung von Fotos (Vorlage Bistum Passau)
- Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen gemäß §5 KDG