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Die im November 2019 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ und die daraus abgeleiteten diözesanen Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass jeder kirchliche Rechtsträger ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen hat.

Institutionelles Schutzkonzept BDKJ Diözesanverband Passau

Arbeitshilfe zur Erstellung eines ISK für die kirchlichen Jugendverbandsarbeit

Tabelle zur Erarbeitung von Risiko- und Schutzanalysen

Downloadbereich – eFZ, Selbstauskunft, Ehrenerklärung

Downloadbereich für Flyer und Elternbrief

Downloadbereich weitere Dokumente:

Interventionsordnung der DBK – gültig für das Bistum Passau